Behandlungskosten


Die Kosten aller von mir erbrachten Gesundheitsdienstleistungen für Beratung oder Behandlung richten sich stets nach dem zeitlichen Aufwand.

Kostenbeispiel mit dem Sie kalkulieren können:

  • Gebühr für die Erstsitzung von ca. 1,5 Stunden: 135 Euro
  • Gebühr für einen 1-stündiger Termin: 90 Euro
  • Gebühr für einen 30-minütigen Termin: 45 Euro

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

  • Nein, gesetzliche Krankenkassen übernehmen leider derzeit keine Rechnungen für Heilpraktikerbehandlungen.
  • Die Kosten, über die Sie vor jeder Behandlung informiert werden, sind daher von den gesetzlich versicherten Patienten selbst zu tragen.
  • Die Bezahlung erfolgt immer am Ende jedes Behandlungstermins.

Zahlt die Zusatzversicherung oder private Krankenversicherung?

  • Ja, private Krankenversicherungen, abgeschlossene Zusatzversicherungen oder die Beihilfe für Staatsangestellte übernehmen die Behandlung im Rahmen des jeweiligen Tarifs, den Sie mit der Versicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Versicherung.
  • Sämtliche Behandlungskosten werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH berechnet und vor der Behandlung genau mit Ihnen besprochen.